Im nächs­ten Jahr kommt es vor­aus­sicht­lich zur Abstim­mung über die sinn­vol­le, aber umstrit­te­ne Kon­zern­ver­ant­wor­tungs­in­itia­ti­ve. Hier in Kür­ze deren Ziel:

Das Haupt­ziel der Kon­zern­ver­ant­wor­tungs­in­itia­ti­ve ist eine ver­bind­li­che men­schen­recht­li­che und öko­lo­gi­sche Sorg­falts­pflicht für Unter­neh­men. Dies bedeu­tet, dass ein Unter­neh­men sorg­fäl­tig abklä­ren muss, wel­che Risi­ken für Men­schen­rech­te und Umwelt aus sei­nen Geschäfts­tä­tig­kei­ten ent­ste­hen. Sind sol­che Risi­ken iden­ti­fi­ziert, müs­sen Mass­nah­men ein­ge­lei­tet wer­den, um sie zu redu­zie­ren. Bei­de Schrit­te sind zu doku­men­tie­ren. Kommt es trotz die­ser Mass­nah­men zu Ver­let­zun­gen von Men­schen­rech­ten oder zu Umwelt­schä­den, sind die­se sowie ergrif­fe­ne Gegen­mass­nah­men eben­falls zu dokumentieren.

Um der Sorg­falts­pflicht Nach­druck zu ver­lei­hen, ent­hält die Initia­ti­ve zudem eine neue Haf­tungs­re­gel. Wenn eine Geschäfts­tä­tig­keit im In- oder Aus­land eine Men­schen­rechts­ver­let­zung oder Umwelt­schä­den bewirkt hat und das Unter­neh­men nicht nach­wei­sen kann, im Rah­men sei­ner Sorg­falts­prü­fung den schäd­li­chen Aus­wir­kun­gen vor­ge­beugt zu haben, so haf­tet das Unter­neh­men künf­tig für den ange­rich­te­ten Scha­den. Dies gilt selbst dann, wenn der Scha­den von Toch­ter­fir­men ver­ur­sacht wur­de. Schwei­zer Unter­neh­men, die ihre Sorg­falts­pflicht im In-oder Aus­land ver­let­zen, müss­ten sich somit vor einem Schwei­zer Gericht den Wie­der­gut­ma­chungs­an­sprü­chen von Betrof­fe­nen stellen.

Kann ein Unter­neh­men glaub­haft nach­wei­sen, dass es die Sorg­falts­prü­fung umfas­send durch­ge­führt und alle nöti­gen Mass­nah­men getrof­fen hat, ist es von der Haf­tung befreit. Die Initia­ti­ve wirkt damit prä­ven­tiv und gibt Unter­neh­men einen wirk­sa­men Anreiz, das Rich­ti­ge zu tun.
(aus: ttps://www.humanrights.ch)

Tönt eigent­lich für alle, denen Öko­lo­gie und Men­schen­rech­te am Her­zen lie­gen, ziem­lich logisch. Aber das Gan­ze hat einen Haken:
Für eini­ge Kon­zer­ne könn­ten die­se For­de­run­gen das Geschäft ziem­lich ver­mie­sen. Dar­um bas­telt das Par­la­ment seit län­ge­rer Zeit an einem abge­schwäch­ten  Gegen­vor­schlag, ohne sich aller­dings bis jetzt eini­gen zu können.

Nun hat sich auf ziem­lich unge­wohn­te Wei­se sogar der Bun­des­rat in Gestalt der Jus­tiz­mi­nis­te­rin Karin Kel­ler-Suter ein­ge­mischt und prä­sen­tiert eine noch zahn­lo­se­re Vari­an­te. Der Tages­An­zei­ger kom­men­tiert dazu:

… Seit mehr als einem Jahr wird über die Initia­ti­ve im Par­la­ment debat­tiert, der Bun­des­rat ist im Prin­zip aus dem Spiel. Doch nun greift unver­se­hens Kel­ler-Sut­ter wie­der in den Pro­zess ein: Sie will gemäss Infor­ma­tio­nen die­ser Zei­tung ihre Regie­rungs­kol­le­gin­nen und ‑kol­le­gen von einem neu­en, deut­lich abge­schwäch­ten Gegen­vor­schlag über­zeu­gen. Soll­te das Gre­mi­um auf das Manö­ver ein­stei­gen, wür­de eine öffent­li­che Ver­nehm­las­sung gestar­tet – und ein Novum geschaf­fen. Denn dass der Bun­des­rat nach­träg­lich mit einem eige­nen Gegen­vor­schlag qua­si mit­ten in die par­la­men­ta­ri­sche Bera­tung platzt, dürf­te kaum je vor­ge­kommen sein.

Wie ist Kel­ler-Sut­ters­Win­kel­zug zu erklä­ren? Um einen Kom­pro­miss mit den Initi­an­ten –wie das bei Gegen­vor­schlä­gen nor­ma­lerwei­se beab­sich­tigt ist – geht es ihr schwer­lich. Im Gegen­teil: Ihr Ent­wurf sieht dem Ver­neh­men nach ein­zig vor, dass Kon­zer­ne ein­mal jähr­lich berich­ten müssen,wie sie mit Risi­ken im Men­schen­rechts- und Umwelt­be­reich umge­hen. «Das heisst, man wür­de von den Fir­men ver­lan­gen, dass sie ein­mal pro Jahr eine schö­ne, far­bi­ge Bro­schü­re zum The­ma Men­schen­rech­te drucken», spot­tet ein mit dem Dos­sier ver­trau­ter Insi­der.”

Und da Papier bekann­ter­mas­sen extrem gedul­dig ist, dürf­te es Sinn machen, das Polit­spek­ta­kel in Bern genau zu verfolgen …

Hier geht’s zur Web­sei­te der Konzernverantwortungsinitiative:
https://konzern-initiative.ch/

 

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