Es gab Zei­ten, da hat­te die Gemein­de Birs­fel­den gros­se Schwie­rig­kei­ten mit Men­schen, die Sozi­al­hil­fe bean­spruch­ten. Zum Bei­spiel wäh­rend der Zeit, in der der Hafen Birs­fel­den gebaut wur­de. Nun, das ist wahr­schein­lich auch heu­te noch nicht ein­fach. Aber offen­bar arbei­ten die Mit­ar­bei­ten­den des Birs­fel­der Sozi­al­diens­tes aus­ge­zeich­net. Stolz ver­wies kürz­lich die Gemein­de Birs­fel­den in einer Medi­en­mit­tei­lung darauf:

»Sozi­al­dienst der Gemein­de Birs­fel­den mit Best­no­ten bewertet

In einem Arti­kel der Bas­ler Zei­tung vom 11. Febru­ar 2020 wur­de über die unter­schied­li­chen Qua­li­täts­ni­veaus der kom­mu­na­len Sozi­al­diens­te im Kan­ton Basel-Land­schaft berich­tet. Im Arti­kel wur­de der Sozi­al­dienst von Birs­fel­den weder posi­tiv noch nega­tiv erwähnt. Das lässt viel Raum für unnö­ti­ge Spe­ku­la­tio­nen offen. Unnö­tig des­halb, weil der Sozi­al­dienst in einem kürz­lich erfolg­ten Audit durch das kan­to­na­le Sozi­al­amt Best­no­ten erhal­ten hat!

Die kom­mu­na­len Sozi­al­diens­te wer­den durch das kan­to­na­le Sozi­al­amt in regel­mäs­si­gen Abstän­den über­prüft. In Birs­fel­den fand das letz­te Audit im Sep­tem­ber 2019 statt. Von den  314 im Lau­fe des Jah­res 2018 geführ­ten Unter­stüt­zungs­fäl­len wur­den dabei rund 25 Fäl­le einer ver­tief­ten Prü­fung unterzogen.

Das Haupt­au­gen­merk der Über­prü­fung lag auf dem ord­nungs­ge­mäs­sen und ange­mes­se­nen Voll­zug der Sozi­al­hil­fe­ge­setz­ge­bung sowie der Ein­hal­tung des Sub­si­dia­ri­täts­prin­zips. Die Aus­wahl die­ser über­ge­ord­ne­ten The­men erfolgt nicht zufäl­lig. Viel­mehr wird damit über­prüft, ob einer­seits die Ein­woh­nen­den in einer „Not­si­tua­ti­on“ die ihnen per Gesetz zuste­hen­de  Hil­fe erhal­ten und ande­rer­seits die Gemein­de mit den finan­zi­el­len Mit­tel so sorg­fäl­tig wie mög­lich umgeht.

Das Fazit der Kon­troll­stel­le kann sich sehen las­sen: „(…) Die Sozi­al­hil­fe­be­hör­de Birs­fel­den nimmt ihre gesetz­li­chen Auf­ga­ben voll­um­fäng­lich war. Der Sozi­al­dienst Birs­fel­den zeich­net sich durch pro­fes­sio­nel­le Sozi­al­ar­beit und Fall­füh­rung aus, weist eine hohe Sozi­al- und Fach­kom­pe­tenz auf und ist mit den gesetz­li­chen Grund­la­gen bes­tens ver­traut (…). Der fest­ge­stell­te Qua­li­täts­stan­dard kann als her­vor­ra­gend bezeich­net werden“.

Der Gemein­de­rat und die Sozi­al­hil­fe­be­hör­de freu­en sich sehr über das sehr gute Resul­tat der Über­prü­fung.  Sie möch­ten es nicht unter­las­sen den Mit­ar­bei­ten­den und der Lei­tung des Sozi­al­diens­tes an die­ser Stel­le ganz herz­lich für ihren Ein­satz in einem sehr anspruchs­vol­len Tätig­keits­ge­biet zu danken.«

Ger­ne hät­ten wir das wei­ter ver­tieft. Das geht natü­rich nicht, ohne den Audit-Bericht gele­sen zu haben. Wir sind ja kei­ne Nord­ko­rea­ni­schen Cla­queu­re. Also wur­de das Doku­ment angefordert.

Doch lei­der lässt die Gemein­de den Nach­weis ihrer angeb­li­chen Spit­zen-Leis­tung unter Ver­schluss. Auch nicht teil­wei­se. Hier die Ant­wort der Verwaltung:

Zu Ihrer Anfrage:

  • Den Audit Bericht kön­nen wir nicht her­aus­ge­ben. Es sind teil­wei­se ver­trau­li­che, beson­ders schüt­zens­wer­te (Klienten)Daten enthalten.
  • Der Bericht beinhal­tet auch inter­ne Ver­fah­rens­ab­läu­fe, die wir in die­ser Art nicht ver­öf­fent­li­chen wollen.
  • Aktu­ell ist die Lei­te­rin Sozi­al­dienst sehr ein­ge­spannt. Neben dem Tages­ge­schäft muss aktu­ell eine sehr auf­wän­di­ge GPK-Befra­gung bear­bei­tet wer­den. Zudem ist Frau Wirth­ner dem­nächst noch für zwei Wochen ferienabwesend.

Nun wer­den wir den Ver­dacht nicht los, dass in und zwi­schen den unver­öf­fent­lich­ten Zei­len doch noch Inter­es­san­tes und für die Öffent­lich­keit Wich­ti­ges ste­hen könn­te. Was soll die Redak­ti­on also tun?

 

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