Vor etwas mehr als einem Monat haben wir eine Pressemit­teilung der Gemeinde Birs­felden in Frage gestellt (Orig­i­nalar­tikel hier). Ins­beson­dere erstaunt waren wir, da trotz “Best­noten” der zitierte Audit-Bericht unter Ver­schluss blieb. Ins­beson­dere die Begrün­dung für die Sper­rung der Her­aus­gabe war etwas dürftig: Schützenswerte Dat­en, ver­trauliche Ver­fahrens­abläufe, keine Zeit zum Schwärzen wegen Ferien.

Erst die Beru­fung auf das Öffentlichkeit­sprinzip hat die Sache dann ins Rollen gebracht. Die Gemeinde sei nicht Autor des Berichts und deshalb nicht zuständig. Man solle beim kan­tonalen Sozial­dienst nach­fra­gen. Gesagt getan: Nach einem hal­ben Tag wurde der Bericht vom Kan­ton ohne Bürokratie freigegeben. Das Schwärzen mit drei Post-it-Kle­bern hat keine Minute gedauert. Das Ein­scan­nen und Ver­schick­en per Mail dann vielle­icht geschätzte fünf Minuten. Es musste also ver­mut­lich in Liestal nie­mand Über­stun­den schieben und Ferien im Lock­down absagen.

Nun zum Resul­tat: Die Pressemit­teilung gibt die Fest­stel­lun­gen des Audit­berichts einiger­massen kor­rekt wieder. Beim Zitieren nimmt sich die Gemeinde allerd­ings ein paar Freiheiten.

Der orange markierte Satz kommt so im Audit-Bericht nicht vor. Lassen wir das Haar aber in der Suppe: Sin­ngemäss kann man diese Aus­sage machen. Noch kor­rek­ter wäre, dass “der Qual­itäts­stan­dard bei der Dossier­führung” als her­vor­ra­gend beze­ich­net wer­den kann.

Ist Birs­felden damit aber “Spitze” (das war eine von uns gewählte Beze­ich­nung)? Es ist sich­er über­aus erfreulich, dass hier offen­bar sehr sauber und kor­rekt gear­beit­et wird. Wie kür­zlich aber ein Beitrag in der Tage­spresse gezeigt hat, führt die überko­r­rek­te Anwen­dung der Richtlin­ien manch­mal zu absur­den Sit­u­a­tio­nen. Und da war der Birs­felder Sozial­dienst halt lei­der auch beteiligt.

Mattiello am Mittwoch 20/18
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