Am 5. April 1945, vor 70 Jah­ren, wur­de der Birs­fel­der Anzei­ger zum Amts­blatt erko­ren oder beför­dert. Die amt­li­chen Mit­tei­lun­gen wur­den zwar schon lan­ge vor­her immer publi­ziert – aber eben nicht amtlich.

1945-05-26 Erstausgabe

Zuerst muss­te dann aber ein Ver­trag abge­schlos­sen wer­den, der alles regel­te, auch das Finan­zi­el­le. Und so dau­er­te es dann doch noch mehr als einen Monat, bis der Birs­fel­der Anzei­ger den Titel »Amt­li­ches Publi­ka­ti­ons­or­gan der Gemein­de Birs­fel­den« tra­gen konnte.

Nun, die­se Zeit ist auch vor­bei, wenn Sie das Birsfäl­der­li (ohne Pünggt­li) anschau­en. Das ein­zi­ge »amt­li­che Publi­ka­ti­ons­or­gan« ist jetzt näm­lich der Schau­kas­ten vor der Gemein­de­ver­wal­tung, toll her­aus­ge­putzt und ein­drucks­voll beschriftet.

GemeindekastenAlles ande­re wur­de her­ab­ge­stuft, der Birs­fel­der Anzei­ger und auch die übri­gen Schau­käs­ten der Gemein­de haben nur dekla­ra­to­ri­schen Cha­rak­ter. Und so kam das Birs­fel­der Amts­blatt am 20. Novem­ber 2012 halt auf die glei­che Stu­fe wie das birsfälder.li. Oder anders gesagt: Wir haben seit­her in Birs­fel­den kein Amts­blatt mehr!
Das heisst: Die Ver­laut­ba­run­gen, etc., stel­len nur fest oder klar oder bezeu­gen, dass etwas so ist.
Und nur was im Schau­kas­ten vor der Gemein­de­ver­wal­tung hängt, ist dann ein­zig und allein kon­sti­tu­tiv, das heisst fest­set­zend und bestim­mend, eine Rechts­wir­kung tritt ein. Also kon­sti­tu­ti­ves und dekla­ra­to­ri­sches Juristenfutter …

Wir gra­tu­lie­ren dem Birs­fel­der Anzei­ger in jedem Fal­le, ob kon­sti­tu­tiv oder dekla­ra­to­risch und wün­schen ihm wei­ter­hin alles Gute!

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