Am 27.7. erreichte uns folgende Mitteilung des Gemeinderats. Nicht etwa durch eine offizielle Medienmitteilung, einem Werkzeug, dass vom Gemeinderat oder vom Gemeindeverwalter ohnehin durch übermässigem Gebrauch an Wirksamkeit verliert, sondern von einem aufmerksamen Leser. Wir fragten uns ernsthaft: Was soll denn das, “Klöpfer bröötle” verbieten, aber 50 Meter vom Waldrand entfernt den Pyromanischenen Knallköpfen freie Hand lassen?

Dies alles zu einem Zeit­punkt als fol­gen­de Kan­to­ne bereits ein abso­lu­tes Feur­werks­ver­bot auf deren Hoheits­ge­biet ver­bo­ten hatten:

Ein abso­lu­tes Feu­er­ver­bot im Frei­en gilt in den Kan­to­nen Frei­burg, Genf, Grau­bün­den, Tes­sin, Waadt und Wal­lis. Ein Feu­er­ver­bot im Wald und in Wal­des­nä­he gilt prak­tisch im gan­zen Rest der Schweiz. Ein­zig in den Kan­to­nen Luzern, Nid- und Obwal­den, Schwyz und Zug gilt nur ein beding­tes Feuerverbot.

Hier die Info der Gemein­de Burs­fel­den am 26. Juli:

 

+++ Infor­ma­ti­on zur Bun­des­fei­er am 1. August +++
“Auf­grund der aus­ser­or­dent­lich tro­cke­nen Wit­te­rungs­be­din­gun­gen wird die­ses Jahr auf ein
1. August Feu­er ver­zich­tet. Der Lam­pi­on-Umzug für die Kin­der fin­det wie geplant statt.
Über all­fäl­li­ge kurz­fris­ti­ge kan­to­na­le Vor­ga­ben bezüg­lich Feu­er­stel­len und Abbren­nen von Feu­er­werk ori­en­tiert die Gemein­de zeit­nah über ihre Website.”
Das dies­jäh­ri­ge Pro­gramm ent­neh­me man den Ver­an­stal­tungs­ka­len­der auf die­sem Blog.
Hier nun die “all­fäl­li­gen kurz­fris­ti­gen Vor­ga­ben”:

Im ganzen Kanton Basel-Landschaftgilt
ein absolutes Feuerwerksverbot

28.07.2022
“Im Kan­ton Basel-Land­schaft herrscht vor allem im Wald und im Offen­land aku­te Tro­cken­heit. Die Wald­brand­ge­fahr ist auf Gefah­ren­stu­fe 4 (gross). Es ist über den Natio­nal­fei­er­tag hin­aus kei­ne Ent­span­nung der Lage in Sicht. Das Zün­den von Feu­er­werk aller Art ist des­halb ver­bo­ten. Es ist zudem wei­ter­hin ver­bo­ten, im Wald und an Wald­rän­dern Feu­er zu ent­fa­chen. Min­dest­ab­stand zum Wald sind 50 Meter.

Auf­grund der anhal­ten­den Tro­cken­heit steigt die Wald­brand­ge­fahr wei­ter an. Die pro­gnos­ti­zier­ten Regen­fäl­le sind aus­ge­blie­ben oder wer­den sehr schwach aus­fal­len, dazu kommt, dass zum Teil Wind auf­kommt. Das hoch­som­mer­li­che Wet­ter der ver­gan­ge­nen Tage ver­schärft das Wald­brand­ri­si­ko wei­ter. Ab sofort gilt des­halb ein Feu­er­werks­ver­bot. Es ist wei­ter­hin ver­bo­ten, im Wald und an Wald­rän­dern Feu­er zu ent­fa­chen. Min­dest­ab­stand zum Wald sind 50 Meter. Unkon­trol­lier­te Feu­er kön­nen Flur­brän­de verursachen.

Neu gilt:

  • Das Abbren­nen von jeg­li­chen Feu­er­werks­kör­pern ist verboten.
  • Höhen- und 1. August-Feu­er sind verboten.

Wei­ter­hin gilt:

  • Es ist ver­bo­ten, im Wald und an Wald­rän­dern Feu­er zu ent­fa­chen (Min­dest­ab­stand 50 Meter). Es gilt auch für ein­ge­rich­te­te Feu­er­stel­len und Feu­er­scha­len, sowie für selbst mit­ge­brach­te Grills aller Art (Holz-/Koh­le-/Ein­weg-/Gas­grills etc.).
  • Es ist ver­bo­ten, bren­nen­de Ziga­ret­ten und ande­re Rau­cher­wa­ren oder Streich­höl­zer wegzuwerfen.
  • Das Stei­gen­las­sen von “Him­mels­la­ter­nen / Heiss­luft­bal­lo­nen” (gekauf­te oder selbst­ge­fer­tig­te), wel­che durch offe­nes Feu­er ange­trie­ben wer­den, ist gene­rell verboten
  • Das Ent­neh­men von Was­ser für den Gemein­ge­brauch ist ver­bo­ten. Als Gemein­ge­brauch gilt die gele­gent­li­che Ent­nah­me klei­ner Was­ser­men­gen zum Bei­spiel mit­tels Eimer oder Giesskanne.

Es besteht zudem in vie­len Gemein­den ein wei­ter­ge­hen­des Feu­er­ent­fa­chungs­ver­bot.  Es bedarf län­ger andau­ern­der Nie­der­schlä­ge, damit sich die Situa­ti­on ent­schärft. All­ge­mein ruft der Kan­to­na­le Füh­rungs­stab zum sorg­fäl­ti­gen Umgang mit Trink­was­ser auf. Emp­feh­lun­gen oder Ein­schrän­kun­gen im Zusam­men­hang mit Was­ser­spa­ren sind Sache der Gemeinden.

Bade­ver­bot für Mensch und Tier

Zusätz­lich gel­ten wei­ter­hin die vom Amt für Wald bei­der Basel ver­füg­ten Fischerei‑, Bade- und Betretungsverbote.”

Okay, wir zitie­ren ja bloss, sie­he Titel.

 

Und die Weis­heit zum Beitrag:

Es ist nie zu früh und sel­ten zu spät!

Volks­mund

 

 

A Basic Call to Consciousness 13
A Basic Call to Consciousness 14

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