Die Wald­brandge­fahr im Kan­ton Basel-Land­schaft ist aktuell gross (neu Wald­brandge­fahren­stufe 4). Der Kan­tonale Krisen­stab hat ab mor­gen Don­ner­stag, 30. Juli 2020, ein absolutes Feuerver­bot im Wald und an Wal­drän­dern erlassen. Bezüglich Nation­alfeiertag mah­nt der Kan­tonale Krisen­stab auch im Sied­lungs­ge­bi­et zum vor­sichti­gen Umgang mit Feuerwerk.

Weil es in den ver­gan­genen Wochen wenig bis keine ergiebi­gen Nieder­schläge gegeben hat, sind wie in den Vor­jahren um diese Zeit die Wasser­stände in Bächen und Flüssen tief und die Böden im Wald und sowie auf den Feldern sehr trock­en. Die Wald­brandge­fahren­stufe ist neu auf Stufe 4 (gross). Deshalb hat der Kan­tonale Krisen­stab ab mor­gen Don­ner­stag, 30. Juli 2020, ein absolutes Feuerver­bot im Wald und an Wal­drän­dern erlassen:

Es ist ver­boten, im Wald und an Wal­drän­dern Feuer zu ent­fachen. Min­destab­stand zum Wald sind 50 Meter. Das gilt auch für ein­gerichtete Feuer­stellen, sowie für selb­st mit­ge­brachte Holz-/Kohle-Grills.
• Es ist ver­boten, bren­nende Zigaret­ten, andere Raucher­waren oder Stre­ich­hölz­er wegzuwerfen.
• Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlich­er Funkenflug).
• Bezüglich Nation­alfeiertag mah­nt der Kan­tonale Krisen­stab auch im Sied­lungs­ge­bi­et zum vor­sichti­gen Umgang mit Feuer­w­erk. Der Abstand zum Wald muss min­destens 200 Meter betragen.
• Das Steigen­lassen von Him­mel­s­later­nen ist generell verboten.

Beacht­en Sie allfäl­lig weit­erge­hende kom­mu­nale, von den Gemein­den erlassene Feuerverbote.

Gewäss­er führen sehr wenig Wasser
Nach­dem es seit ger­aumer Zeit kaum mehr gereg­net hat, ist die Wasser­führung der Gewäss­er sehr tief. Der Hom­burg­er­bach, der Eibach und der Ben­nwiler­bach mussten bere­its aus­ge­fis­cht wer­den. Weit­ere Aus­fis­chun­gen im oberen Kan­ton­steil ste­hen an. Auf­grund der tiefen Grund­wasser­stände und dem fehlen­den Nieder­schlag, ist damit zu rech­nen, dass in den näch­sten Tagen diverse weit­ere Gewäss­er teil­weise oder ganz trock­en­fall­en wer­den und Fis­che in tiefer Stellen ander­er Gewäss­er umge­siedelt wer­den müssen. Zum Schutz der Fis­che wird drin­gend emp­fohlen, auf das Baden (Men­sch und Tier) in den tiefen Stellen der Gewäss­er zu verzichten.

Bewil­ligte Wasser­ent­nah­men sind derzeit nur noch in der Birs und im Rhein möglich. In den übri­gen Gewässern ist die Wasser­führung bere­its zu tief. Achtung: Wasser­ent­nah­men, welche den Gemeinge­brauch über­schre­it­en, sind nur mit ein­er Bewil­li­gung des Kan­tons und unter Ein­hal­tung der entsprechen­den Vor­gaben erlaubt. Als Gemeinge­brauch gilt die gele­gentliche Ent­nahme klein­er Wasser­men­gen ohne den Ein­satz Motor getrieben­er Geräte, zum Beispiel mit­tels Eimer oder Giesskanne.

Mattiello am Mittwoch 20/31
Ein Baum

1 Kommentar

Kommentiere

Deine Meinung

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.